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Anfang 2024 wurde der Mutter-Kind-Pass in den Eltern-Kind-Pass umbenannt. Nach Feststellung der Schwangerschaft erhält jede Schwangere vom Frauenarzt oder von der Frauenärztin einen Pass.

Was ist der Eltern Kind Pass?
Der Pass soll die gesundheitliche Vorsorge von Schwangeren und Kleinkindern unterstützen. Während der Schwangerschaft bis hin zum fünften Lebensjahr des Kleinkindes sind eine Reihe ärztlich vorgeschriebener Untersuchungen durchzuführen. Im Eltern-Kind-Pass sind all diese Untersuchungen aufgelistet, er schafft also einen guten Überblick. Diese Untersuchungen dienen der Früherkennung und Behandlung von Krankheiten sowie der Feststellung des Entwicklungsstands des Kindes. Der Pass umfasst fünf gynäkologische Untersuchungen der werdenden Mutter, fünf Untersuchungen des Babys bis zum 14. Lebensmonat sowie vier weitere Untersuchungen bis zum 62. Lebensmonat.
Untersuchungen der Mutter
Sobald die Schwangerschaft festgestellt wurde, erfolgen in regelmäßigen Abstand gynäkologische Untersuchungen, um den Gesundheitszustand der Mutter und des Kindes zu untersuchen. Wann die Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen durchgeführt werden sollen, ist im Pass genau geregelt. Bei allen fünf Untersuchungen werden verschieden Aspekte untersucht, um den Gesundheitszustand zu überwachen. Dazu gehört zunächst eine ausführliche Anamneseerhebung der Mutter. Danach erfolgen ein paar allgemeinen Routinetests wie Blutdruckmessen, Gewichtsmessen etc. Außerdem werden Ultraschalluntersuchungen durchgeführt, um die Entwicklung des Fötus zu überwachen und potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen. Zusätzlich zu den fünf verpflichteten Untersuchungen, werden drei Ultraschalluntersuchungen empfohlen, diese sind aber freiwillig.
Jede Untersuchung des Mutter Kind Passes kann etwas anders ablaufen. Bei Fragen sollten Sie sich immer an Ihren Arzt oder Ihre Ärztin wenden.
Zeitpunkt der Untersuchungen
- 1. bis zum Ende der 16. Schwangerschaftswoche
- 2. SSW 17-20
- 3. SSW 25-28
- 4. SSW 30-34
- 5. SSW 35-38
Untersuchungsprogramm für das Kind
Die Mutter Kind Pass Verordnung sieht in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes fünf ärztliche Untersuchungen vor. Diese werden in der Regel vom Kinderarzt bzw. der Kinderärztin durchgeführt.
Untersuchungstermine bis zum 14. Lebensmonat
- 1.Lebenswoche: Genauere Informationen über die Untersuchung finden sie in unserem Artikel Neugeborenen Untersuchung.
- 2. In der 4. bis 7. Lebenswoche
- 3. Im 3. bis 5. Lebensmonat
- 4. Im 7. bis 9. Lebensmonat
- 5. Im 10. bis 14 Lebensmonat
Zusätzlich wird in der 1. und in der 6. bis 8. Lebenswoche jeweils ein Hüftultraschall des Kindes empfohlen.

Untersuchungstermine bis zum 62. Lebensmonat
Die Untersuchungen im Rahmen des Eltern Kind Passes zielen darauf ab, die Gesundheit und Entwicklung des Kindes von der Geburt bis zum 7. Lebensjahr zu überwachen. Dies umfasst regelmäßige ärztliche Untersuchungen, vorgesehene Impfungen, Überwachung des Wachstums und der körperlichen Entwicklung des Kindes sowie die frühzeitige Erkennung und Behandlung von eventuellen gesundheitlichen Problemen. Zudem werden Eltern über Themen wie Ernährung, Sicherheit, Entwicklung und Erziehung informiert, um die bestmögliche Betreuung und Förderung des Kindes zu gewährleisten.
- 1. Im 22. bis 26. Lebensmonat
- 2. Im 34. bis 38. Lebensmonat
- 3. Im 46. bis 50. Lebensmonat
- 4. Im 58. bis 62. Lebensmonat
Auch hier gilt: Jede Eltern Kind Pass Untersuchung kann etwas anders ablaufen und sollte immer mit dem jeweiligen Arzt oder der Ärztin abgesprochen werden.
Wann und wo erhalten Sie den Mutter Kind Pass
Den Eltern Kind Pass erhalten sie in der Regel nach Feststellung der Schwangerschaft vom Gynäkologen bzw. der Gynäkologin.
Finden Sie einen Arzt für Ihre Eltern-Kind Pass Untersuchungen!
Diese Untersuchungen werden in der Regel von Ihrem Frauenarzt vor der Geburt und danach vom Kinderarzt durchgeführt. Finden Sie hier alle unsere eingetragenen Ärzte & Gesundheitsdienstleister, die eine Mutter Kind Pass Untersuchung als Leistungen anbieten!
Hinweis: Das Eltern Kind Pass Programm dient natürlich in erster Linie zum Schutz der Mutter und des Kindes. Die Untersuchungen sind aber auch Voraussetzung für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes. Das Einhalten der vorgegebenen Untersuchungsfirsten ist daher essenziell.
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